Beurlaubung

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Gründe

Wichtige Gründe für eine Beurlaubung vom Studium sind z.B.

  • Krankheit,
  • Dienste im Sinne des § 12 HO (z.B. BFD, FSJ, JFD),
  • Schwangerschaft und Mutterschutz bzw. Elternzeit,
  • Pflege pflegebedürftiger naher Angehöriger,
  • Auslandsaufenthalt, Absolvierung eines Praktikums,
  • Verbüßung einer Freiheitsstrafe.

Zeitpunkt und Dauer

Eine Beurlaubung können Sie ab dem zweiten Semester an der HTW Berlin beantragen. Im ersten Semester sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Studium tatsächlich anzutreten. In Studiengängen mit jährlicher Immatrikulation gilt dies für das erste und zweite Semester.

Eine Beurlaubung wird nur für ein volles Semester gewährt. Beurlaubungen für mehr als zwei aufeinander folgende Semester sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Beurlaubungen für mehr als vier Semestern in Folge sind grundsätzlich nicht zulässig.
Ausnahme: In Anlehnung an Bundeselterngeldgesetz und Elternteilzeitgesetz können bis zu sechs Urlaubssemester in Folge gewährt werden.

Nach der Prüfungsanmeldung ist die Beurlaubung ausgeschlossen.

Wichtige Hinweise

Mit einer Beurlaubung setzen Sie Ihr Studium vorübergehend aus. Bedenken Sie vor der Beantragung daher Folgendes.

  • Während des Urlaubssemesters darf keine Lehrveranstaltung belegt, keine Prüfung/Abschlussarbeit angemeldet und keine Studien- und Prüfungsleistung erbracht werden. Ausnahme: Dies gilt nicht sofern ein Beurlaubungsgrund gemäß §12 (6) Satz 2 HO (Schwangerschaft oder Mutterschutz oder Elternzeit) vorliegt.
  • Auch Pflichtpraktika oder Studienleistungen während eines Auslandssemesters können also für dieses Semester nicht angerechnet werden.
  • Abhängig vom Grund Ihres Antrags kann sich der Semesterbeitrag für das Urlaubssemester verringern.
  • Ihre Beurlaubung kann sich auf Zuwendungen wie Kindergeld und BAföG auswirken. Erkundigen Sie sich hierzu rechtzeitig bei den zuständigen Behörden (Kindergeldkasse, Studierendenwerk etc.).
  • Für Ihren Nebenjob benötigen Sie u.U. den Studierendenstatus, um sozialversicherungsfrei beschäftigt zu sein. Klären Sie dies ggf. vorab mit Ihrem Arbeitgeber.
  • Urlaubssemester zählen als Hochschulsemester, nicht aber als Fachsemester.
  • Sie können sich für die Dauer Ihres Urlaubssemesters vom Semesterticket befreien lassen.

Antragstellung

Senden Sie folgende Unterlagen bitte fristgerecht per E-Mail von Ihrem HTW-Account an das Studierenden-Service-Center.

  • Antragsformular aus dem LSF
  • Nachweis (z.B. Bescheinigungen, Urkunden, ärztliches Attest) oder schriftliche Begründung.

Rückmeldung nicht vergessen!

Die Beurlaubung ist erst nach ordentlicher Rückmeldung für das Urlaubssemester möglich. Denken Sie auch an die fristgerechte Rückmeldung für das auf Ihr Urlaubssemester folgende Semester.