Ordnungen & Module

Hier finden Sie die aktuellste Fassung der Studien- und Prüfungsordnung. Wenn Sie auf der Suche nach einer etwas älteren Fassung sind, finden Sie diese weiter unten.

Allgemeiner Teil (Stand 2020) [PDF]

Im allgemeinen Teil finden Sie Informationen…

  • zu den Modulabschlussprüfungen,
  • zur Notengebung,
  • zum Fachpraktikum,
  • zur Bachelorarbeit und zum Kolloquium.

Außerdem finden Sie dort die Liste aller verfügbarer Wahlpflichmodule. In dieser können Sie nachsehen, welche Wahlpflichtmodule anderer Studiengänge Sie für Ihren eigenen Studienverlauf anrechnen lassen können.

Besonderer Teil [Stand 2021] PDF

 

Im besonderen Teil finden Sie…

  • den Regelstudienplan,
  • weitere Informationen zum Fachpraktikum,
  • Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigungen,
  • Beschreibungen der Module,
  • und die Äquivalenztabelle.

Die Äquivalenztabelle hilft Ihnen Module zu finden, die Sie für Ihr Studium nach einer älteren Studienordnung anrechnen lassen können, wenn die ursprünglichen Module nicht mehr angeboten werden. Außerdem findet sich ein Auszug der Modulbeschreibungen. Die vollständigen und stets aktuellen Modulbeschreibungen finden Sie im LSF.

Table of contents

Lesefassungen

Rechtsverbindlichkeit haben ausschließlich die als amtliche Mitteilungsblätter veröffentlichten Ordnungen. Die nichtamtlichen Lesefassungen erleichtern das Lesen, weil hier die Änderungen direkt in die jeweilige Ordnung eingearbeitet wurden.

Allgemein

FB1 weite, studiengangsübergreifenden Regelungen

GEIT spezifische Regelungen

Ordnungen

Alle Ordnungen werden in Form von amtlichen Mitteilungsblättern veröffentlicht. Prinzipiell gilt für Sie die Ordnung, die zum Zeitpunkt Ihrer Immatrikulation gültig war. Es ist jedoch auch möglich, dass eine nachfolgende Ordnung rückwirkend für Sie Geltung erlangt. Den konkreten Geltungsbereich finden Sie in der Ordnung selbst. Bei Fragen zu den Ordnungen wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfungsausschuss.

Allgemein

FB1 weite, studiengangsübergreifenden Regelungen

GEIT spezifische Regelungen: