Abschlussarbeit schreiben
Table of contents
Vorbereitung
Spätestens zwei Monate vor Beginn der Bearbeitung sollten Sie sich um Ihre Abschlussarbeit bemühen. Dazu gehört, dass Sie
- sich für ein Thema entscheiden, das Sie in einem Labor eines Studiengangs der HTW Berlin oder in einer Firma bearbeiten,
- die Bereitstellung des erforderlichen Equipments und die Rahmenbedingungen (z.B. entsprechend ausgestatteter Arbeitsplatz in einem Labor der HTW Berlin oder in einer Firma) abklären,
- die Betreuung in der Handhabung der entsprechenden Geräte und Werkzeuge vor Ort absichern,
- Hochschullehrer_innen ansprechen, die Sie als Betreuer_innen vorschlagen möchten. Es empfiehlt sich, rechtzeitig mit dem Wunschbetreuer bzw. der Wunschbetreuerin Kontakt aufzunehmen und die Betreuung verbindlich zu vereinbaren.
Beantragung
Die Beantragung einer Abschlussarbeit ist im Fachbereich 1 zu jeder Zeit möglich, es gelten keine Fristen. Möchten Sie Ihr Studium jedoch in der Regelstudienzeit abschließen, muss der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit jedoch spätestens bis zum 30. April bzw. 31. Oktober des letzten Studienplansemesters und bei Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit bis zum 31. Januar bzw. 31. Juli des vorletzten Studienplansemesters gestellt werden.
Zur Beantragung Ihrer Abschlussarbeit nutzen Sie bitte das Formular in diesem Moodlekurs.
Sollte es sich bei Ihrem/r geplanten Zweitprüfer_in um eine Person handeln, die an der HTW Berlin nicht als Professor*in tätig ist, müssen folgende Unterlagen per Dokumentenupload im Moodlekurs eingereicht werden:
- ausgefüllter Fragebogen
- Kopie vom Nachweis des letzten akademischen Abschlusses (z.B. Diplomurkunde)
Bitte beachten Sie, dass ein/e externer Zweitprüfer_in mindestens über den mit der Abschlussprüfung angestrebten oder gleichwertigen akademischen Abschluss verfügen muss, um Sie bei Ihrer Abschlussarbeit betreuen zu dürfen.
Zulassung
Der Prüfungsausschuss Ihres Studienganges lässt Sie zu Ihrer Abschlussarbeit zu, sobald
- die in der Prüfungsordnung Ihres Studiengangs festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind,
- der Antrag vollständig ausgefüllt wurde (inkl. Zustimmung der Betreuenden) und
- alle erforderlichen Unterlagen (siehe Beantragung) vorliegen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt wurden, legt der Prüfungsausschuss das Thema, die Bearbeitungszeit sowie die Prüfungskommission fest.
Die Prüfungskommision setzt sich wie folgt zusammen:
- Vorsitzende_r (ggf. gleichzeitig auch Erstprüfer_in)
- Erstprüfer_in
- Zweitprüfer_in
- ggf. Sachverständige
Ihre Zulassung bzw. Aufgabenstellung mit Thema und Bearbeitungszeitraum erhalten Sie kurz vor Start Ihrer Bearbeitungszeit per Mail.
Bearbeitungszeit
Der Beginn der Bearbeitungszeit ist in der Prüfungsordnung festgelegt. Der Tag der Zustellung der Aufgabenstellung beeinflusst dabei den Beginn der Bearbeitungszeit nicht.
Die Bearbeitungsdauer beträgt
- bei Bachelorarbeiten 10 Wochen,
- bei Masterarbeiten, je nach Studiengang, mindestens 18 Wochen.
Sollte sich im Verlauf der Bearbeitung herausstellen, dass eine Verlängerung der Bearbeitungszeit notwendig ist, benutzen Sie bitte dieses Formular.
Thema
Inhaltliche und formale Punkte der Arbeit besprechen Sie regelmäßig (und Probleme unbedingt rechtzeitig) mit Ihren Prüfer_innen.
Eine Themenpräzisierung (Umformulierung des Themas) kann bei gleichem Inhalt der Abschlussarbeit bis unmittelbar vor der Abgabe erfolgen.
Die inhaltliche Änderung des Themas ist dagegen nur einmalig innerhalb der ersten vier Wochen für die Bachelorarbeit und innerhalb der ersten sechs Wochen für die Masterarbeit nach Bearbeitungsbeginn möglich.
Entsprechende Anträge sind von dem/r Erstprüfer_in zu unterzeichnen und anschließend in der Fachbereichsverwaltung einzureichen.
Nachdem der Prüfungsausschuss über Ihren Antrag entschieden hat, werden Sie per E-Mail informiert.
Neben der Möglichkeit, eine_n Betreuer_in direkt an zu sprechen, finden Sie hier eine Übersicht über angebotene Themen für Abschlussarbeiten.
Abgabe der Abschlussarbeit
- Auf dem Deckblatt Ihrer Abschlussarbeit sind keine personenbezogenen Daten auszuweisen. Bitte halten Sie sich an die Vorgaben entsprechend diesem Muster [PDF].
- Senden Sie bitte genau eine PDF-Datei ein, die sämtliche Bestandteile (Deckblatt, Eigenständigkeitserklärung etc.) enthält. Ist die Datei zu groß für eine Mail, laden Sie sie bitte in die HTW-Cloud und teilen dann den Link. Bitte vergessen Sie nicht, das Passwort für den Link mit zu senden. Anleitung
- Die Abschlussarbeit darf nur einmalig und nicht in mehreren Fassungen eingesandt werden.
- Bitten verzichten Sie auf eine Zusendung von Exemplaren in Papierform und CDs.
- Senden Sie Ihre Abschlussarbeit nur an die E-Mail-Adresse: Fb1@htw-berlin.de
Kolloquium
Um zum Kolloquium zugelassen zu werden, müssen Sie, neben der Abgabe Ihrer Abschlussarbeit, alle Module des Studiums erfolgreich absolviert haben.
Klären Sie dazu im Vorfeld mit der zuständigen Mitarbeiterin des Studierenden-Managements, ob dort sämtliche Noten verbucht wurden. Sobald die (positiven) Bewertungen Ihrer Abschlussarbeit vorliegen, wird das Kolloquium angesetzt. In der Regel werden Sie von Ihrem/r Erstprüfer_in zur Prüfung eingeladen.
Das Kolloquium findet hochschulöffentlich statt. Sollte Ihre Arbeit jedoch einen "Sperrvermerk" enthalten oder Sie ggf. gegen die Teilnahme der Öffentlichkeit Einwände haben, teilen Sie dies bitte beiden Prüfer_innen vor Beginn mit.
Das Kolloquium dauert 45 bis 60 Minuten und besteht aus
- einem ca. 15-minütigen Vortrag, in dem Sie den Inhalt Ihrer Abschlussarbeit und Ihre eigene erbrachte Leistung vorstellen und
- einer ca. 30- bis 45-minütigen Befragung zur Abschlussarbeit und zu angrenzenden Gebieten durch die Prüfungskommission
Gleich im Anschluss an das Kolloquium legt die Prüfungskommission Ihre Gesamtnote fest und teilt Ihnen diese mit. Mit dem erfolgreichen Kolloquium haben Sie Ihr Studium abgeschlossen.
Sie haben Fragen zu diesem Themenbereich?
Senden Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: FB1@HTW-Berlin.de
Die Verwaltung des FB1 wird sich umgehend um Ihre Anfrage kümmern.